INFOS FÜR VEREINE
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines & Organisatorisches
Finanzielles
Der Verein Wiener Kindergruppen ("Träger") wickelt für seine Mitgliedsgruppen die Verwaltung der Förderungen der Stadt Wien ab und unterstützt die Gruppen in zahlreichen anderen organisatorischen Belangen.
AKTUELLES
Valorisierung des Grundbeitrages
bei der Förderung per 1.1.2024
Mit 1.1.2024 wurde der Grundbeitrag valorisiert.
Die Erhöhung dieses Betrages erfolgt aufgrund der Gehaltsabschlüsse per 1.1.2024 um jeweils 9,15% (Valorisierungsgrundlage: Stadt Wien Schema IV/L, Verw.gr. LK, Gehaltsstufe 9).
Die neuen Grundbeiträge stellen sich wie folgt dar:
Gründung und Betrieb einer Kindergruppe
Die MA 11 hat einen Leitfaden (Stand: Mai 2023) zu Gründung und Betrieb einer Kindergruppe herausgegeben.
Weitere Informationen:
Brandschutztechnische Sicherheitsstandards der MA37 in Bildungseinrichtungen, pdf (Stand 12/2020)
Raumbuch der MA34 für Kindergärten der Stadt Wien, pdf
Brandschutz - regelmäßig durchzuführende Kontrollen:
1x/Monat:
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Überprüfung der Rauchwarnmelder
1x/Jahr:
-
Unterweisung des Personals
-
Brandalarm- und Evakuierungsübung
-
Eigenüberprüfungsnachweis der Sicherheit von "besonderen Gebäuden"
Diese Kontrollen werden in einem Brandschutzbuch (Ordner) dokumentiert und liegen in der Kindergruppe zur jederzeitigen Einsichtnahme auf.
Überprüfungsvorlagen:
Vorlage "Rauchmelder und Alarmierungs-Protokoll", pdf
Vorlage "Unterweisungsnachweis", pdf
Vereinsstruktur
Kindergruppen sind in gemeinnützigen Vereinen organisiert. Die genaue Explikation der Vorstandsfunktionen, die je nach Festlegung variieren können, ist den jeweiligen Statuten zu entnehmen. Allgemein kann festgehalten werden, dass im Hinblick auf den Erhalt der Förderung durch die MA 10 der Vorstand aus Obmenschen, Kassier:in und Schriftführer:in zu bestehen hat.
Obmensch
Der Obmensch ist das oberste Vereinsorgan und vertritt den Verein nach außen. In finanziellen Angelegenheiten kann der Obmensch nur gemeinsam mit dem/der Kassier:in rechtsverbindliche Erklärungen für den Verein abgeben.
Kassier:in
Die Kassier:in ist für die ordnungsgemäße Gebarung des Vereins und für die Einhaltung des Jahresvorschlags verantwortlich. Er/Sie hat den Vorstand über die Vereinsfinanzen informiert zu halten.
Der Verein Wiener Kindergruppen überprüft die Jahresabrechnung, um sie anschließend an die MA 10 weiterzuleiten.
Schriftführer:in
Der Schriftführer:in obliegt die Führung des Protokolls während der Elternabende, Vorstandssitzungen und Generalversammlungen. Im Protokoll sind die Beschlüsse des Vorstands bzw. der Generalversammlung sowie eine Liste der jeweils anwesenden Personen festzuhalten.
Rechnungsprüfer:in
Die Rechnungsprüfer:in darf nicht gleichzeitig Vorstandsmitglied sein. Ihm/Ihr obliegt die laufende Kontrolle des Rechnungswesens.
Änderungen im Vorstand
Findet ein Vorstandswechsel statt, so sind alle organschaftlichen Vertreter:innen des Vereins innerhalb der ersten vier Wochen nach Bestellung dem Trägerverein und der Vereinsbehörde mittels Wahlanzeige zu melden. Unter Eingabe der ZVR-Zahl bzw. des Vereinsnamens kann die Wahlanzeige auch online unter
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/zvn/public/AnzeigeWahl
ausgefüllt werden. Sie beinhaltet folgende Angaben: Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort, persönliche Zustelladresse und Unterschrift der gemäß den Statuten zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglieder. Die ausgefüllte Wahlanzeige ist (per Post) an die nach dem statutarischen Vereinssitz zuständige Bundespolizeidirektion zu richten.
Auch nach jeder weiteren Bestellung organschaftlicher Vertreter:innen ist eine Wahlanzeige zu erstatten – unabhängig davon, ob die Funktionär:innen wiederbestellt oder neu gewählt wurden.
Auszug aus dem Vereinsregister
Unter
besteht durch Eingabe des Vereinsnamens oder der ZVR-Zahl die Möglichkeit, gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage zur jeweiligen Kindergruppe durchzuführen.
Vollmacht
Um in Angelegenheiten der Kindergruppe tätig sein zu können, bekommt der Obmensch zu Beginn seiner Amtszeit eine Vollmacht vom Trägerverein ausgestellt. Sie beinhaltet Vor- und Zuname, Wohnanschrift sowie Erreichbarkeit (Mail und Telefonnummer)
Die Kindergruppen bestimmen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglich geregelten Vorgaben weiterhin über alle Belangen der Kindergruppe:
Pädagogisches Konzept, Betreuungsform, Betreuungsstunden, Zusatzangebote, Auswahl der Betreuer:innen, Auswahl und Aufnahme von Kindern, Investitionen, Weiterbildung der Betreuer*innen, Elternabende/ Elternarbeit, Bestimmung der Elternbeiträge;
Vollmacht für Zwecke der Sozialversicherung
Der Obmensch der Kindergruppe bevollmächtigt unsere Lohnverrechnung (Steirer, Mika & Comp. WT GmbH, 1010 Wien, Franz Josefs Kai 53) zur Vertretung in beitragsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber der Wiener Gebietskrankenkasse.
Durch die Vollmacht an Steirer und Mika erfolgt ein Einblick in die Kontodaten bei der WGKK, wodurch gegebenenfalls ein Guthaben oder ein Minus ersichtlich ausgeglichen werden kann.
Gemeinnützigkeitsbestätigung
Durch die folgende Vorgehensweise erhält die Kindergruppe eine Gemeinnützigkeitsbestätigung durch das jeweils zuständige Finanzamt:
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Verf 15a http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/9999/Verf15a.pdf
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Verf 26 http://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/sonstige/verf26/2001/verf26.pdf
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Kopie der Vereinsstatuten
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Beilage des Jahresabschlusses der letzten 3 Jahre
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Identitätsnachweis und Meldezettel des Obmenschen
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Vereinsregisterauszug
Die Bestätigung ist im Normalfall zwei Wochen nach Beantragung erhältlich.
Betriebsbewilligung
Das Bewilligungsverfahren wird mit einem Bescheid abgeschlossen. Wird dem Antrag stattgegeben, kann die Betreiber:in am genehmigten Standort die bezeichnete Kindergruppe betreiben und die bewilligte Anzahl von Tageskindern betreuen.
Die Betriebsbewilligung wird im Regelfall unbefristet erteilt, kann aber – wenn erforderlich – Auflagen, Bedingungen oder Befristungen enthalten.
Eine Betreuung von Tageskindern ist erst ab Vorliegen einer Betriebsbewilligung möglich!
Das Pädagogische Konzept
Die Betriebsbewilligung wird auf Basis des Pädagogischen Konzeptes erteilt, welches Bestandteil des Bescheides ist.
Das Pädagogische Konzept dient der Qualitätssicherung, indem es die Bildungsarbeit in Kinderbetreuungseinrichtungen nach innen und außen sichtbar macht. Es präsentiert die Bildungseinrichtung in seiner Einzigartigkeit und stellt somit ein unverwechselbares Profil dar. Das Konzept ist von allen Teammitgliedern mitzutragen und verbindlich umzusetzen.
Das Pädagogische Konzept ist nach den folgenden Mindestanforderungen der MA 11 zu erstellen:
"Leitfaden zur Erstellung eines Pädagogischen Konzepts in Kindergruppen"
"Leitfaden zur Erstellung eines Pädagogischen Konzepts in Kindergärten"
Bei Kindern in einer Gruppe mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund besonderer Bedürfnisse ist ein Zusatzkonzept an das pädagogische Konzept anzufügen:
ZUSATZKONZEPT für Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Kindergruppen
ZUSATZKONZEPT für Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Kindergärten
Angaben zu Kindergruppe/Kindergarten und Betreiber (=Verein Wiener Kindergruppen) sind allenfalls anzuführen.
Auf folgende Aspekte ist dabei zusätzlich zu achten:
- Nachvollziehbare Formulierung aller Inhalte sowie Einbettung in den pädagogischen Alltag
- Einsichtgewährung der Eltern/Obsorgeberechtigten sowie nachweisliche Kenntnisnahme der Mitarbeiter*innen
Achtung: Änderungen im Pädagogischen Konzept sind allenfalls der MA 11 und dem Trägerverein zu melden!
Öffnungszeiten und Ferienregelung
Eine Kindergruppe muss mindestens 40 Stunden pro Woche geöffnet haben, um die Förderungen der Stadt Wien zu erhalten.
Während des gesamten Kindergruppen-Jahres (1.September bis 31.August) darf die Kindergruppe maximal 30 Arbeitstage geschlossen bleiben; in den Sommermonaten (Juli, August) sind maximal 20 Arbeitstage als Schließtage vorgesehen.
Gesetzliche Feiertage, Samstage und Sonntage gelten nicht als Schließtage.Achtung: 2.11., 15.11., 24.12. und 31.12. sind keine gesetzlichen Feiertage! Sofern die Kindergruppe geschlossen bleibt, sind diese Tage demnach als Schließtage zu verbuchen.
Aufbewahrungspflichten
Betreuungsvereinbarungen und Anwesenheitslisten der Kinder müssen ab dem Zeitpunkt des Austritts sieben volle Kalenderjahre lang aufbewahrt werden. Unterlagen zur Buchhaltung müssen ebenfalls sieben volle Kalenderjahre archiviert werden. Personalunterlagen müssen 30 Kalenderjahre (ab dem Austrittszeitpunkt aus dem Dienstverhältnis) aufbewahrt werden (Recht auf Dienstzeugnis). Zu beachten ist allenfalls eine nachvollziehbare und lesbare Archivierung der gelisteten Daten.
Aufsichtsbesuche durch die MA 11
Die MA 11 führt in allen Wiener Kindergruppen und Kindergärten mindestens einmal pro Jahr angekündigte oder spontane Aufsichtsbesuche durch. Im Zuge der Inspektion wird durch eine Vertreter:in der MA 11 überprüft, ob die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Betriebsbewilligung gegeben sind. Zugunsten des allgemeinen Kindeswohls werden unter anderem folgende Punkte kontrolliert: Die Umsetzung des Pädagogischen Konzepts, Einrichtung und Ausstattung, Sicherheit und Hygiene, Aus- sowie Fortbildung der Betreuungspersonen und die bewilligte Kinderanzahl werden überprüft. Sollten sich Mängel ergeben, verschickt die MA 11 an die Betreuungseinrichtung einen Mängelbericht per Mail. Dort ist einzutragen, dass die beanstandeten Dinge innerhalb der angegebenen Fristen behoben wurden. Anschließend ist das Dokument retour an die zuständige Magistratsstelle zu mailen (der Trägerverein ist mit office@wienerkindergruppen.org bitte in Cc zu setzen).
Die Erforderliche Unterlagen die zur Einsicht aufzulegen sind:
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MA11 Mappe
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Dokumentationsmappe der pädagogischen Arbeit
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Aktuelle Anwesenheitsliste
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Speisepläne
Seit September 2018 müssen alle für die MA 11 relevanten Dokumente in einer MA 11-Behördenmappe zusammengefasst in der Kindergruppe/im Kindergarten aufliegen.
Inhaltsverzeichnis für MA11-Mappe für Kindergruppen
Inhaltsverzeichnis für MA11-Mappe für Kindergärten
Die MA11-Mappe beinhaltet folgende Formulare:
1. Vereinsstatuten mit aktuellem Vereinsregisterauszug von Kindergruppe/Kindergarten und Trägerverein (ZVR-Zahl Verein Wiener Kindergruppen 859337619)
2. Bewilligungsbescheide und Standortkonzeption
3. Plan der Kindergruppe/des Kindergartens (als Teil des Bescheides)
4. Mängelberichte vergangener Aufsichtsbesuche
5. Befunde
6. Personal
Inklusive aller Personalunterlagen (gilt auch für fallweise beschäftigte Personen, Praktikant:innen, Spinger:innen):
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Strafregisterauszug Allgemein
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Strafregisterauszug der Kinder- und Jugendfürsorge*
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Ausbildungsnachweise
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Fortbildungsnachweise (Kindergruppen: für mindestens 20 Einheiten pro Kalenderjahr oder fünf Einheiten pro Quartal, fünf Einheiten können in Form von Supervisionen absolviert werden; Kindergärten: für mindestens 16 Einheiten pro Kalenderjahr)
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Fortbildungsnachweis Erste Hilfe und Kinderschutz: Unabhängig ob Kindergarten oder Kindergruppe müssen von den vorgeschriebenen Fortbildungsstunden jedenfalls alle drei Jahre mindestens 4 Unterrichtseinheiten das Thema Kinderschutz und Kinderrechte beinhalten. Erste Hilfe-Auffrischungskurs für Kindernotfälle im Ausmaß von 8 Wochenstunden sind alle 5 Jahre zu absolvieren.
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*Sowohl Strafregisterauszug als auch Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge dürfen bei Dienstantritt nicht älter als ein halbes Jahr sein. ACHTUNG: Für die Beantragung und Ausstellung der Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge ist eine entsprechende Bestätigung des/der künftigen oder aktuellen Dienstgebers/Dienstgeberin bzw. der Organisation erforderlich
7. Brandschutz
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Brandschutzbuch (mit dem Nachweis aller erforderlichen Überprüfungen)
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BRANDSCHUTZTECHNISCHE SICHERHEITSSTANDARDS IN BILDUNGSEINRICHTUNGEN_2020, PDF
*Entsprechend dem Bewilligungsbescheid ist entweder die Version mit oder ohne Brandschutzauflagen zu verwenden
8. Aktuelle Anwesenheitslisten der eingeschriebenen Kinder (mit Geburtsdatum, täglicher Anwesenheit; Halbtagsbesuche sind konkret anzugeben; Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr sind zu kennzeichnen
9. Pädagogisches Konzept (inkl. Zusatzkonzept)
10. Kinderschutzkonzept
Alle Gruppen haben bis spätestens 31.12.2023 ein Kinderschutzkonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Dies beinhaltet die Unterweisung, die Risikonanalyse und da aufliegen des Kinderschutzkonzeptes. Darüber hinaus muss ein Ausbildungsnachweis der Kinderschutzbeauftragten in der MA-11 Mappe aufliegen.
11. Gesetze
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MODUL FÜR DAS LETZTE JAHR IN ELEMENTAREN BILDUNGSEINRICHTUNGEN, PDF
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SPRACHLICHE FÖRDERUNG AM ÜBERGANG VOM KINDERGARTEN IN DIE GRUNDSCHULE, PDF
Die DOKUMENTATIONSMAPPE der PÄDAGOGISCHEN ARBEIT beinhaltet:
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Dokumentation des regelmäßigen Planungskreislaufes (Planung, Reflexion, Beobachtung)
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Dokumentation des Planungskreislaufes der Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr
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Protokolle der jährlich verpflichtenden Entwicklungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten jedes Kindes
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Dokumentation des Bildungs- und Entwicklungsprozesses jedes Kindes (z.B. Beobachtungsbogen je Kind)
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Sprachstandfeststellungen in Papierform (BESK kompakt, BESK-DaZ kompakt)
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Transparente Darlegung des Pädagogischen Konzeptes für die Erziehungsberechtigten
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Transparente Darlegung des Kinderschutzkonzeptes für die Erziehungsberechtigten
Aufnahme eines Kindes
Zunächst ist es erforderlich, dass ein Kind von der MA 10 ins Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder (Servicestellen der Ma 10) aufgenommen wird.
Mittels ausgefülltem Datenblatt beantragen die Eltern die für die Eintragung erforderliche Kindernummer/Kund:innen-Nummer.
Möglichst rasch nach Erhalt, teilen die Eltern die Kindernummer der Kindergruppe und dem Trägerverein mit. Um eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung durch die MA 10 zu gewährleisten, überprüft der Trägerverein, ob das Kind in der Datenbank der MA 10 freigeschaltet ist. Der Austritt eines Kindes aus der Kindergruppe ist dem Trägerverein bitte ebenfalls so rasch wie möglich zu melden.
Die Kindergruppe schließt mit den jeweiligen Eltern eine Betreuungsvereinbarung im Namen des Trägers ab.
Diese beinhaltet:
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Angaben zum Kind
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Betreuungsmodell
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Name der Kindergruppe
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Angaben zur Anmeldung
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Beginn der Betreuung
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Probezeit
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Dauer der Vereinbarung
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Kündigung der Vereinbarung
Mitgliedsgruppen können Muster-Betreuungsvereinbarungen im Abrechnungsportal der Träger-Website anfordern.
Kinder unter zwei Jahren
Sind mehr als zehn Kinder in der Kindergruppe anwesend und ist eines davon jünger als zwei Jahre, so haben in dieser Zeit immer zwei Betreuungspersonen anwesend zu sein. In der Betreuungsvereinbarung ist allenfalls die genaue Betreuungszeit innerhalb der Doppelbetreuungszeit anzuführen.
Platzteilungen
Bei Platzteilungen ist sicherzustellen, dass in der vertraglich festgelegten Betreuungszeit nie mehr als 14 Kinder gleichzeitig anwesend sind. Unabhängig davon dürfen auch tatsächlich nicht mehr als 14 Kinder gleichzeitig anwesend sein. Unfallversichert sind alle Kinder in Mitgliedsgruppen des Trägers mit einer aufrechten Betreuungsvereinbarung, unabhängig davon ob die Kindergruppe für sie einen Förderungsanspruch gegenüber der MA 10 geltend machen kann.
Aufnahme neuer Betreuungspersonen
Die Anmeldung neuer Mitarbeiter:innen beim Sozialversicherungsträger übernimmt die Lohnverrechnung für die Kindergruppe. Dazu schickt die Kindergruppe spätestens fünf Werktage vor Arbeitsbeginn ein Mail mit den für die Anmeldung erforderlichen Daten (Eintrittsformular) inklusive einer Kopie des Dienstvertrags an die Lohnverrechnung (lv@wienerkindergruppen.org).
Erforderliche Dokumente:
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Reisepass
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Meldezettel
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E-Card
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Ausbildungsnachweis (WTBVO §4)
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Zertifikat Erste-Hilfe-Kurs (im Ausmaß von 16 Stunden und bei Ausbildungsbeginn nicht älter als ein Jahr)
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Erklärung – Kindeswohl
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Personalblatt Betreiber (wird seitens Dienstgeber:innen ausgefüllt und liegt zur jederzeitigen Einsicht in der Kindergruppe auf)
*Sowohl Strafregisterauszug als auch Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge dürfen bei Dienstantritt nicht älter als ein halbes Jahr sein. ACHTUNG: Für die Beantragung und Ausstellung der Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge ist eine entsprechende Bestätigung des/der künftigen oder aktuellen Dienstgebers/Dienstgeberin bzw. der Organisation erforderlich.
Qualifizierungsverbund: IMPULSQUALIFIZIERUNGSVERBUND (IQV)
Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte seitens des AMS bleibt aber weiterhin zu denselben Bedingungen bestehen: Weiterbildungen für Mitarbeiter*innen von Kindergruppen können vom AMS Wien im Rahmen dieser Förderung mit bis zu 50% der Kurskosten und 50% der Personalkosten gefördert werden.
Finanzierungssystem
Das Finanzierungssystem einer Kindergruppe baut auf:
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Förderungen der Stadt Wien
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Beiträgen für Zusatzleistungen (Elternbeiträgen)
-
Spenden und sonstigen Zuwendungen
Förderanspruch eines Kindes
Die Förderung eines Kindes wird immer monatlich gerechnet. Ein Wechsel in eine andere Kindergruppe sollte zu Monatsletzten stattfinden. Ein Wechsel während des Monats würde bedeuten, dass die Förderung bei der alten Kindergruppe bleibt. Die neue Kindergruppe würde erst im Folgemonat die Förderung erhalten.
In den Förderungsrichtlinie sind drei verschiedene Betreuungsmodelle vorgesehen:
Ganztags: 40 bis 50 Wochenstunden
Teilzeit: 26 bis 39 Wochenstunden
Halbtags: 16 bis 25 Wochenstunden
Förderrichtlinien
Um die Förderungen der Stadt Wien zu erhalten, hat eine Kindergruppe folgende Kriterien zu erfüllen:
a) Nachweis der Betriebsbewilligung
b) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeiter:innen beim zuständigen Sozialversicherungsträger
c) Nachweis aller erforderlichen Aufzeichnungen, die die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungen ermöglichen (Aufbewahrungspflicht der bezughabenden Belege bis zum Ablauf von sieben Jahren nach Auszahlung der Förderungen): Elternverträge, tagaktuelle Anwesenheitslisten mit Angabe der Betreuungsform (halbtags, Teilzeit, ganztags)
d) Nachweis der Gemeinnützigkeit nach der Bundesabgabenordnung (Finanzamtbestätigung)
e) Mietvertrag, wonach der Träger für zumindest fünf Jahre das Hauptmietrecht innehat bzw. Nachweis, dass der Träger die Räumlichkeiten langfristig zur Verfügung hat
f) Einhaltung der Prinzipien und Grundsätze des Wiener Bildungsplans und des bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplans im Bereich der pädagogischen Arbeit in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie der gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb einer elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtung
g) Fördervereinbarung mit der Stadt Wien
f) Ersichtlichkeit mindestens drei organschaftlicher Vertreter:innen anhand des zentralen Vereinsregisters
h) Ermöglichung der jederzeitigen Einsichtnahme seitens Magistrat in die erforderlichen Unterlagen der Stadt Wien, Stadtrechnungshof und von der Stadt Wien beauftragten Dritten
i) Einhaltung der täglichen Öffnungszeiten (laut Förderansuchen) und Schließzeiten
j) Bekanntgabe an die MA 10 bei platztechnischer Nichtauslastung (in regelmäßigen Abständen, längstens aber quartalsweise)
k) Liste der Anzahl der betreuten Kinder mit Kindernummer, Altersangabe, gewähltem Betreuungsmodell sowie monatlicher Leistungsnachweis
l) Einverständniserklärung der Obsorgeberechtigten sämtlicher geförderter Kinder zur Datenverarbeitung und -übermittlung
m) Verpflichtung zur Teilnahme an Effizienzuntersuchungen, Evaluationen, Studien und statistischen Erhebungen der Stadt Wien
Mehr Infos auf: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/bildung/bildungseinrichtungen/foerderung/innerhalb-wiens-ab-maerz.html
Jahresabrechnung für die MA 10
Einmal jährlich (bis spätestens 28. Februar) muss jede Kindergruppe dem Träger die Abrechnung des vergangenen Jahres und einen Budgetentwurf für das laufende Jahr anhand eines vorgegebenen Excel-Sheets darlegen. Der Träger überprüft den Jahresabschluss und leitet ihn anschließend an die MA 10 weiter.
Die MA 10 kontrolliert zusätzlich: Betreuungsvereinbarungen*, Anwesenheitslisten, Jahreslohnkonten, Betriebsjahreslohnkonten, Stundenänderungen der Betreuer:innen/Pädagog:innen sowie Buchungsbelege.
*Ansprüche auf Förderungen können nur geltend gemacht werden, wenn die Betreuungsvereinbarung folgende Punkte beinhaltet:
-
Kindernummer
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Genaues Eintritts- bzw. Austrittsdatum
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Anzahl der betreuten Stunden (ganztags, halbtags, Teilzeit)
-
Angaben über Art und Höhe bei Zusatzleistungen
-
Höhe des Essensbeitrags
-
Unterschrift der Obsorgeberechtigten
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Allfällige Änderungen
Die MA 10 hat hier sehr strenge Vorgaben. Bei etwaigen fehlenden Angaben kann die Förderung auch rückwirkend gestrichen werden!
Monatliche Kontrolle der Beilage B
Die Beilage B (Leistungsnachweis) dient der Abrechnung mit der MA 10. Im Abrechnungsbereich der Website des Trägervereins sind die Daten der Kinder in die Datenbank einzutragen.
Die dafür benötigten Daten sind:
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Vorname, Nachname
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Geburtsdatum
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Kindernummer
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Betreuungszeit (halbtags, Teilzeit, ganztags)
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Wohnsitz außerhalb Wiens (entsprechendes Feld zu markieren)
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Kinder, deren Eltern die erhöhte Familienbeihilfe erhalten (I für Integration)
Die Beilage B ist bitte bis zum 5. des Folgemonats zu dokumentieren.
Investitionsrücklage
Monatlich bildet jede Mitgliedsgruppe eine Investitionsrücklage von € 200,- beim Träger bis zu einem Betrag von €4.800,- pro Gruppe. Diese wird gemeinsam mit dem Differenzbeitrag bezahlt. Bei Bedarf kann die Kindergruppe jederzeit mit einem formlosen Mail an den Träger auf ihre Investitionsrücklagen zurückgreifen.
Covid-19 - MA11-Newsletter-Archiv
. neuer Abholtermin für Gurgel-Test-Kits und FFP2-Masken (können für Mitgliedsgruppen gerne direkt über Verein Wiener Kindergruppen bezogen werden)
. Info-Poster für Eltern mit MA11-Kontaktdaten (zum Ausdrucken)
. neues Workshop-Angebot (online)
(4.6.2021)
. Herabstufung in K2 bei Genesenen nach 1. Impfung
. Freitesten aus Quarantäne künftig nur mit PCR-Test möglich
. Teilschließungen wenn anwesende Kinder als K1 eingestuft werden
Anhang "SOPs für Bildungseinrichtungen" (Stand 1.6.2021)
Anhang "Elternbrief Bildungseinrichtungen Covid-Erkrankungsfall"
(2.6.2021)
. Öffnungsverordnung GBGI.II Nr. 214/021 - was gilt ab 19.5.2021 ?
. Berufsgruppentestung
. Lockerungen (Vorgangsweise bei: Teamsitzungen Elternabenden/Eingewöhnungsabenden, PraktikantInnen, Ausflügen, Fotografen, Impfungen, Gartennutzungen, Sommerfesten, Eingewöhnung)
außerdem folgende Themen:
. Schreiben des BMBWF zur "Studie zu Bildungs- und Berufsverläufen von AbsolventInnen der BafEPs und Kollegs")
. Hilfe für Kinder mit Neurofibromatose - Infobroschüre
(17.5.2021)
MA11 Newslsetter 25/2021: . neuer Abholtermin für Gurgel-Test-Kits und FFP2-Masken: 10.5.2021 im MA54-Logistic Center (Voranmeldung erforderlich). empfohlene Testpflicht in Horteinrichtungen während der kommenden schulfreien Tage und Ferien
(5.5.2021)
Verlängerung des Entfalls der Kindergartenpflicht bis zum 23.4.2021
(15.4.2021)
Verlängerung des Entfalls der Kindergartenpflicht bis zum 16.4.2021
(8.4.2021)
aktualisierte Covid-19-Vorgehensweise in Bildungseinrichtungen(kurz: "SOP's") . Eltern- und Mitarbeiterbriefe. Infoblatt für K2-Kontaktpersonen
Anhang "SOP's für Bildungseinrichtungen" (Stand 1.4.2021)
Anhang "Elternbrief-Bildungseinrichtungen - Covid-Erkrankungsfall" (Version 25.3.2021)
Anhang "MitarbeiterInnenbrief - Bildungseinrichtugen - Covid-Erkrankungsfall" (Version 25.3.2021)
Anhang "Kontaktperson K2-Info" (Version 22.3.2021)
(1.4.2021)
Nachmeldungen für Covid-19-impfwilliges Personal in Bildungseinrichtungen sind via Träger möglich
"Zustimmugserklärung Datenweitergabe für Covid-19-Impfung"
"Bestätigung Zustimmmungserklärung Datenweitergabe für Covid-19-Impfung"
(26.3.2021)
Entfall der Kindergartenpflicht (6. - 9.4.2021)
Berufsgruppentestung (nach Ostern 2x wöchentliche Gurgeltests)
Neuregelung K1 / K2
(25.3.2021)
Hortbesuch während der Osterferien nur mit gültigem Covid-19-Test möglich
Info betreffend unterschiedlicher Testmöglichkeiten
(23.3.2021)
Ausweitung der Quarantänezeit von 10 auf 14 Tage
Ausweitung des Zeitraums zur Erfassung von Kontaktpersonen auf
96 Stunden vor positiver Testung (bzw. Symptomen)
keine weitere Herabstufung von genesenen Kontaktersonen auf K2
Behörde ersucht, auch während Standortschließungen, zusätzliche
Erkrankungsfälle zu melden, um eine laufende Bewertung des Infektionsgeschehens zu ermöglichen auch geimpfte MitarbeiterInnen unterliegen bis auf weiteres den allgemeinen Vorgaben; das betrifft auch regelmäßige Testungen
Anhang "SOP Bildungseinrichtung 2021-03-21"
Anhang "MitarbeiterInnenbrief - mehrere Erkrankungsfälle"
Anhang "MitarbeiterInnenbrief - Erkrankung Kind ab 5. Schulstufe, Erwachsener"
Anhang "MitarbeiterInnenbrief - Erkrankt bis Ende 4. Schulstufe"
Anhang "Elternbrief - mehrere Erkrankungsfälle"
Anhang "Elternbrief - Erkrankung Kind ab 5. Schulstufe, Erwachsener"
Anhang "Elternbrief - Erkrankt bis Ende 4. Schulstufe"
(15.3.2021)
MA11 Newsletter 14/2021: Zusätzliche Impftermine / neue Quarantänebestimmungen
Anhang: Info zur Schutzimpfung mit"Astra Zeneca"
(10.3.2021)
MA11 Newsletter 13/2021: Abholung weitere Gurgel-Test-Kits und FFP2-Masken ab 16.3. 2021 im Logistik Center der MA54 nach vorheriger Anmeldung möglich
(9.3.2021)
MA 11 Newsletter 12/2021: Anmeldung zur Covid-19-Impfung für Impfwillige MitarbeiterInnen in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen möglich auf https://impfservice.wien oder unter Tel. 1450 (Aufgrund der großen Anfrage können die Server überlastet sein - bitte daher öfter probieren!)
WICHTIG: bei der Anmeldung die Kategorie ""Bildungspersonal / KindergartenpädagogInnen und MitarbeiterInnen von Bildungseinrichtungen" angeben.
Anhang: Bestätigungsschreiben durch Leitung für Covid-19-Impfung-Bildungspersonal
(26.11.2021)
MA11 Newsletter 11/2021: Ausgabe von weiteren Gurgeltests und FFP2-Masken im MA54- Logistikcenter (Voranmeldung erforderlich)
(12.2.2021)
MA11 Newsletter 10/2021 : Hortbesuch nur für getestete Kinder möglich
Teilnahmemöglichkeit an der
Internationalen Corona Kita-Erhebung
(9.2.2021)
MA11 Newsletter 9/2021: 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung (in Kraft mit 8.2.2021)
(6.2.2021)
MA11 Newsletter 8/2021: 4. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung (in Kraft mit 4.2.2021)
. Verpflichtendes Kindergartenjahr: Fernbleiben ab 8.2.2021 bedarf einer individuellen
Entschuldigung
. Gurgeltests - Testung bereits genesener Personen
. Keine Schnelltests für Personal in Kindergärten und Kindergruppen
(4.2.2021)
MA11 Newsletter 7/2021: Optimierte Vorgangsweise für Abholung der Gurgeltests durch einmalige Aktion der Selbst-AdministratorInnen
(1.2.2021)
MA11 Newsletter 6/2021: Verpflichtende Testung alle 7 Tage für Mitarbeiter*innen in elementaren Bildungseinrichtungen mit unmittelbaren Kontakt zu den Kindern (Alternativ: verpflichtendes Tragen der FFP2-Maske während der Arbeitszeit)
3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung (in Kraft mit 25.1.2021)
(22.1.2021)
MA11 Newsletter 5a/2021: Covid 19-Impfung: Mitarbeiter*innen von Kindergärten und Kindergruppen bereits für Phase 2 des Impfplans vorgesehen (Freiwilligkeit !)
(21.1.2021)
MA11 Newsletter 5/2021: Corona Schutzimpfung - Erhebung der impfbereiten MitarbeiterInnen
Gurgelkits, FFP2-Masken: Abholung ab 22.1.2021
Entfall der Kindergartenpflicht verlängert bis 5.2.2021
(20.1.2021)
MA11 Newsletter 4/2021: Start der wöchentlichen Corona Gurgeltests in privaten elementaren Bildungseinrichtungen mit 25.1.2021
Wichtig: Für eine Selbsttestung ab Kalenderwoche 4 muss die Excel-Liste mit den User-Daten bis spätestens Mittwoch, 20.1.2021 12.00 Uhr an uns, office@wienerkindergruppen.org, übermittelt werden. Verspätet eingelangte Daten können erst ab der Kalenderwoche 5 berücksichtigt werden.
Handbuch Gurgeltests Selbstadministration
(18.1.2021)
MA11 Newsletter 3/2021: Verlängerung des zulässigen Fernbleibens im verpflichtendem Kindergartenjahr bis 22.1.2021
Erklärung "Quarantäne" in kindgerechter Sprache
(13.1.2021)
MA11 Newsletter 2/2021: aktuelle Massentestungen (8. - 17.1.2021)
(8.1.2021)
MA11 Newsletter 1/2021: Testangebote für MitarbeiterInnen in elementaren Bildungseinrichtungen
>> Übersicht über die Testmöglichkeiten
(4.1.2021)
MA11 Newsletter 37: verschärfte Maßnahmen während der Weihnachtsferien
Vorgehensweise ab 7.1.2021
(21.12.2020)
MA11 Newsletter 36: Bereitstellung v. Gurgel-Test-Kids
Workshop-Angebote "pädagogische Qualitätssicherung" der MA11 für 2021
(11.12.2020)
MA11 Newsletter 35: Ende der Befreiuung vom verpflichteten Kindergruppenjahr
Empfehlungen des BMSGPK bei der Öffnung von Kindergärten.pdf
(4.12.2020)
MA11 - Newsletter 34a: Massentestungen: Infos und Buchungsplattform
>> Link zur Anmeldung für Wien
(2.12.2020)
MA11 - Newsletter 34: Massentestungen (4. - 13.12.2020)
(30.11.2020)
MA 11 - Newsletter 33 Neue Emailadresse für die Meldung von Covid 19 (bildung@ma15.wien.gv.at).
(27.11.2020)
NL33_Neue Vorgangsweise für Covid 19 Meldungen in Bildungseinrichtungen
MA 11-Newsletter 32 Gurgeltest Info und Anleitung (Video)
(18.11.2020)
MA11-Newsletter 30 - Bedarfsorientierte Öffnungszeiten bis 6.12.2020
(15.11.2020)
MA11-Newsletter 29 und 29a: Vorgehensweise für Bildungseinrichtungen in Bezug auf Covid-19 Stand 10.11.2020
Anhang NL29_1_Meldungen_Bildungseinrichtungen_10112020
Anhang NL29_2_Begleitinfo für Elternbriefe_10_11_2020
Anhang NL29a_3_Elternbrief_Bildungseinrichtungen_Erkrankt_Erwachsener_ab 5_Schulstufe
Anhang NL29a_4_Elternbrief_Bildungseinrichtungen_Erkrankt_bis_Ende 4. Schulstufe
Anhang NL29a_5_MitarbeiterInnenbrief_Bildungseinrichtungen_Erkrankt_bis_Ende 4. Schulst...
Anhang NL29a_6_MitarbeiterInnenbrief_Bildungseinrichtungen_Erkrankt_Erwachsener_ab 5_Sc...
(13.11.2020)
Ma 11 - Newsletter 28 Kontaktliste-Kinder_ Nov2020
MA11-Newsletter #25a: Information des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien zur geänderten Vorgangsweise in Zusammenhang mit COVID-19 Verdachts- und Erkankungsfällen in Bildungseinrichtungen
Anhang 0: Vereinfachte Vorgehensweise für Bildungseinrichtungen in Bezug auf Covid-19 (Stand 21.9.2020)
Anhang 1: Elterninformationsblatt Covid 19 - Begleitinfo für Elternbriefe
Anhang 2: Brief an Bildungseinrichtungen
Anhang 3: Elternbrief "Erkrankungsfall"
Anhang 4: Elternbrief "Erkrankungsfall KW38"
Anhang 5: Elternbrief "Kontaktperson MITSymptomen"
Anhang 6: Elternbrief "Kontaktperson OHNE Symptomen"
Anhang 7: Elternbrief "Verdachtsfall"
>> aktuelle Infos zum Coronavirus
(23.9.2020)
MA11-Newsletter #24: Corona-Ampel-Status in allen Schulen und elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen nach wie vor auf GELB
link zur relevanten Seite des BMBWF
(2020-19-15)
MA11-Newsletter #23: Wiener Kindergärten Corona Hotline-Info
(für Eltern, BildugspartnerInnen, PädagogInnen sowie Trägerorganisationen von privaten elementaren Bildungseinrichtungen)
Anhang 1: Corona-Hotline-Aushang zum Ausdrucken
(2020-09-07)
MA11-Newsletter #22: Staff Testing - Vereinfachte Vorgangsweise (Abweichungen gegenüber den Richtlinien in Newsletter #20)
Anhang 1 - Vordruck "Staff Testing Bestätigungsnachweis"
(2020-09-04)
Ma11-Newsletter #21: FAQs zu folgenden Themenbereichen:
-
pädagogische Besonderheiten (Verpflichtendes Kindergartenjahr, Eingewöhnung, Veranstaltungen, Elternebende .......)
-
gemeinsame Nutzung von Räumen (Sammeldienst, offenes Arbeiten.....)
-
Personal & Team (Teamsitzungen, PraktikantInnnen)
-
besondere Reglungen (Hort, MNS, Verdachtsfall)
>>Link zur Corona Ampel
>>Link zur Homepage des Sozialministeriums mit aktueller Verdachtsfalldefinition
(2020-09-04)
MA11-Newsletter #20: - Corona-Ampel
(2020-08-26) - präventive Vorsorge in Kindergärten, Kindergruppen, Horte und Schulen
- Staff Testing (überarbeitete Richtlinie)
- Kontakt für offene Fragen
Anhang 1 - Information der MA15: präventiven Vorsorge in Kindergärten, Kindergruppen, Horte und Schulen (aktualisiert)
Anhang 2 - Information der MA15: Staff-Testing (Update)
Link zu den aktualisierten COVID-19-Hygiene und Präventionsmaßnahmen des Bundes für elementarpädagogische Bildungseinrichtungen.
MA11 Newsletter #19 - Änderungen bei der Weiterleitung von Covid19-Meldungen
- Änderung der Quarantäne-Dauer
(10.8.2020)
Anhang 1 - Elternbrief der MA15: Covid-19-Verdachtsfall
Anhang 2 - Elternbrief der MA15: Personen mit Symptomen und Kontakt zu Covid.19-Erkrankungsfall
Anhang 3 - Elternbrief der MA15: Personen ohne Symptome aber mit Kontakt zu Covid-19-Erkrankungsfall
Anhang 4 - Elternbrief der MA15: bestätigter Covid-19-Erkrankungsfall
Ma 11 Newsletter # 17.pdf- Geändertes Vorgehen bei Covid 19 Verdacht (17.7.2020)
Covid 19 - Präventive Vorsorge in Kindergärten und Schulen.pdf (17.7.2020)
Meldung Bildungseinrichtung.pdf (17.7.2020)
diverse Elterninformationsschreiben der Ma15.pdf (17.7.2020 und Korrektur vom 21.7.2020)
MA11-Newsletter #16: ausgearbeitete Fragen mit dem Wr. Gesundheitsdienst zu folgenden Themen:
(2020-06-26)
. Vorgehensweise/Verdachtsfälle
. Gartenbetrieb
. Ausflüge und Veranstaltungen
. Bildungspartnerschaft
. Verschiedenes
>> link zur Definition "Verdachtsfall" des Sozialministeriums
MA11-Newsletter #15a: Vorgehen im Verdachtsfall, aktualisiert (2020-06-08)
Aushang Elterninfo Verdachtsfall in der Kindegruppe
Elternbrief COVID 19 - präventive Vorsorge
COVID 19-präventive Vorsorge für Kindergärten und Schulen (aktualisiert)
Excel-Liste "Datenabfrage Bildungseinrichtung Kinder Obsorgeberechtigte"
(aktualisiert per 2020-06-17)
Excel-Liste "Datenabfrage Bildungseinrichtung Personal"
(aktualisiert per 2020-06-17 )
MA11-Newsletter # 15: Vorgehen im Verdachtsfall (2020-05-18)
Link zu AUVA-Hygiene-Empfehlungen für Schulen und Kindergärten
MA11-Newsletter # 14 (aktualisiert): Beendigung der Einschränkungen mit 16. Mai 2020 (2020-05-15 und 2020-05-20) mit den empfohlenen Schutzmaßnahme des BMSGPK in Kindergärten / Kindergruppen
MA11-Newsletter # 13: Mund-Nasen-Schutz (2020-05-04)
MA11-Newsletter # 12: Erlass - Verlängerung der Maßnahmen bis 15.5.2020 (2020-04-27)
MA11-Newsletter # 11: Infos zum Besuch v. Kindergärten, Horts u. Kindergruppen ab 27.4.2020 (2020-04-23)
MA11-Newsletter # 10: Hygienemaßnahmen in Zusammenhang mit Covid-19 (2020-04-17)
Link zu den AUVA-Hygiene-Empfehlungen für Schulen und Kindergärten
MA11-Newsletter # 9: Verordnung zur Eindämmung von SARS-COV-2 in Bezug auf Kinderbetreuungseinrichtungen (2020-04-13)
MA11-Newsletter # 8: Erlass - Einschränkungen verlängert bis 26.4.2020 (2020-04-10)
MA11-Newsletter # 7: Lockerung der Covid-19-Präventionsmaßnahmen (2020-04-07)
MA11-Newsletter # 6: Kontakthalten mit Kindern und Eltern - Gesprächsleitfaden (2020-04-03)
MA11-Newsletter # 5: Aktuelle Maßnahmen - Kleinstrukturelle Betreuung (2020-03-19)
Link zu den aktuellen Maßnahmen
MA11-Newsletter # 4: Verordnung zur Eindämmung d. Coronavirus in Kinderbetreuungseinrichtungen (2020-03-18)
MA11-Newsletter # 3: Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 (2020-03-17)
MA11-Newsletter # 2: aktuelle Covid-19-Info; aktualisiert (2020-03-12)
Link zu den aktuellen Infos des Sozialministeriums
MA11-Newsletter # 1: Empfehlungen des Gesundheitsministeriums für Eltern und Mitarbeiter (2020-02-26)
Fortbildungen
In Kindergruppen angestellte Betreuungspersonen müssen 20 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr bzw. fünf Unterrichtseinheiten pro Quartal an Aus- und Fortbildungen nachweisen. Davon können insgesamt fünf Unterrichtseinheiten in Form von Supervisionen absolviert werden.