Keine Änderungen im elementar-pädagogischen Bereich hinsichtlich Covid-19-Prozedere - bedeutet:
. Besuchsverbot für postiv-getestete Kinder und Mitarbeiter*innen (10 Tage, mit Freitesten am Tg 5)
. keine FFP2-Maskenpflicht in elementar-pädagog. Einrichtungen
. keine Einschränkungen hinsichtl. Veranstaltungen
. Berufsgruppentestungen (und PCR-Lutschertests) stehen weiterhin zur Verfügung (voraussichtl. bis Ende Juni)
ABER:
. Meldung von bestätigten Covid-19-Fällen an Wiener Gesundheitsdienst entfällt !
weiterhin gilt die Empfehlung:
. Testung von Personen, die ungeschützt engen Kontakt zu einer Person mit Covid-19 hatten (unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Konntakts und 5 Tage nach Letztkontakt)
. Maske-Tragen im Kontakt mit vulnerablen Personen, insbesonders in geschlossenen Räumen
>> aktuelle SOPs des Wiener Gesundheitsdienstes
>> Infoblatt für Kontaktpersonen
(3.3.2023)
Eltern-Info zur korrekten Abwicklung der PCR-Lutschertests: Auswertungen sind nur mit abgegebenen QR-Codes möglich
>>dazugehöriger Elternbrief - bitte um Aushang in der Gruppe !
(23.11.2022)
Aufgrund steigender Infektionszahlen dringliche Empfehlungen gem. MA11 Newsletter 41/22 beachten:
- Testung für Kontaktpersonen unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Kontakts und 5 Tage nach dem Letztkontakt
- spätestens ab dem 2. Fall innerhalb von 3 Tagen Tragen einer FFP2-Schutzmaske bzw. eines MNS (Kinder 6-14 Jahren) für 5 Tage im Gruppenraum
(17.10.2022)
>> Neue SOPs (Standard Operating Procedure) - Stand 2.9.2022
Ab dem 2. Fall einer auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Person innerhalb von 3 Tagen wird das Tragen einer Schutzmaske bzw. eines MNS (Kinder 6 - 14 Jahre) für 5 Tage im Gruppenraum empfohlen.
(7.9.2022)
Kinder unter 11 Jahre, die positiv getestet wurden, dürfen die Bildungseinrichtung NICHT besuchen.
Auch bei mehreren bestätigten Erkrankungsfällen sind KEINE Gruppenschließungen vorgesehen; Kontaktpersonen können die Bildungseinrichtungen weiterhin besuchen
Kontaktpersonen wird eine Testung unmittelbar nach Bekanntwerden eines infektiösen Kontakts und 5 Tage nach Letztkontakt empfohlen; zusätzlich auch am 3. Tag (bei weiterbestehendem Haushaltskontakt).
Dass Tragen einer FFP2-Maske bzw. eines MNS (Kinder von 6-14 Jahren) im Kontakt mit anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen, wird DRINGEND empfohlen !
aktuelle SOPs für Bildungseinrichtungen
aktuelle Informtionen für Kontaktpersonen
aktuelle Information für positiv Getestete
(15.8.2022)
COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (Covid-19 VbV):
Aufhebung der Quarantänebestimmunen per 1.8.2022; statt dessen Einschränkungen für positiv auf Sars-CoV2 getestete Personen: diese dürfen Wohnbereich künftig verlassen, soferne sie durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
Ausnahme: Zutritt zu Kindergärten, Kindergruppen und Tageseltern ist untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind jedoch Betreiber*innen, die Mitarbeiter*innen sowie Personen, die die Kinder in die Einrichtung bringen und von der Einrichtung abholen. Das bedeutet, dass sich diese Personen in der Einrichtung aufhalten dürfen, sofern sie eine FFP2-Maske durchgehend tragen.
(28.7.2022)
Um eine sichere Betreuung in den Sommerferien auch bei steigenden Infektionszahlen zu gewährlsiten, eine Erinnerung an die
>>aktuellen SOPs (Standard Operating Procedure) für Bildungseinrichtungen
(Stand 2022-03-21)
Ferienbetreuung und Horte:
Testpflicht für Tag 1 und Tag 5 (nach Möglichkeit soll auch am Tag 3 getestet werden):
>> aktuelle Covid-19-Schutzmaßnahmen in Horten
(1.7.2022)
Covid-19-Schutzimpfung: aktuelle Informationen zur Grundimmunisierung bzw. Auffrischung:
https://www.wien.gv.at/presse/2022/06/26/wien-vereinfacht-zugang-zu-covid-19-schutzimpfung
(29.6.2022)
Corona-Testen im Sommer:
aufgrund der leider wieder steigenden Infektionszahen wird Testen weiterhin sehr empfohlen - sowohl bei Kindern, als auch BetreuerInnen
Gratis-Testen im Kindergarten / Abholung durch Veloce:
2 Tests / Woche pro MitarbeiterIn; Veloce-Abholung: Mo - Do, bis 16.00 Uhr
Gratis-Testen über "alles gurgelt"
mehr als 5 Tests / Monat möglich - sowohl für BetreuereInnen, als auch Kinder: nach Starten des Tests-Vorgangs einfach Grund auswählen (beschäftigt / betreut in Kindergarten / Kindergruppe)
(24.6.2022)
. neue Covid-Regelungen ab 1. 6. 2022 - Änderung der 2. Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung: Maskenpflicht entfällt im gesamten Bereich der elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen
. Info-Poster für Eltern: mit Kontaktdaten zur MA11 >> zum Downloaden
(2.6.2022)
- neue Bundesverordnung : aktuelle Screening-Programme im Rahmen von Covid-19 (Gültigkeitszeitraum 1.4. - 30.6.2022)
- gratis Berufsgruppen-Screenings in elementaren Bildungseinrichtungen - sowohl für Kinder als auch für MitarbeiterInnen in elementaren Bildungseinrrichtungen bleiben bestehen !
Testmögliichkeiten für Berufsgruppen-Screenings:
- Testen im Kindergarten, Abholung durch Veloce: 2 Tests / pro MitarbeiterIn / pro Woche
- Testen über "alles gurgelt" - Auswahlmöglichkeit nach Starten des Test-Vorgangs beachten !
(1.4.2022)
. KEINE Änderung der Quarantäneregelung in Wien
(die Quarantäne endet NICHT automatisch am 5. Tag - Freitesten ab dem 5. Tag ist aber möglich).
. Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr bedankt sich ganz herzlich bei allen Betreuer und Betreuerinnen (im Anhang)
Anhang "Dankschreiben des Vizebürgermeisters"
(25.3.2022)
. Die Elterninformationen sind als Verhaltensempfehlungen für den privaten Bereich zu verstehen (im Anhang).
--> bitte verteilen sobald der erste Covid-19-Fall bei einem Kind in der Gruppe auftritt und noch keine K1-Klassifizierung erfolgt ist.
.aktualisierter K1-Elternbrief (im Anhang)
. neue SOPs (im Anhang)
Anhang "SOP Bildungseinrichtung (Stand 22.3.2022)"
Anhang "K1 Information (Stand 18.3.2022)"
Anhang "Elterninformation elementarpädagog. Einrichtung (Stand 18.3.2022)"
Anhang "Elterninformation Schule / Hort" (Stand 18.3.2022)"
(22.3.2022)
Aufhebung der COVID-19-Schutzbestimmungen für elementare Bildungseinrichtungen seitens des Bundes - gem.aktueller COVID-19-Basismaßnahmenverordnung.
Gem. Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverodnung ist nur noch folgende Regelung vorgesehen:
Externe Personen in der Kindergruppe müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen !
Es wird aber dringend empfohlen - zum Schutz der betreuten Kinder und des Personals - die bisherigen Regelungen (3-G-Regelung beim Betreten der Einrichtung, regelmäßige Berufsgruppentestunge, allgemeine Maskenpflicht außerhalb der Gruppenräumen) weiterhin umzusetzen.
Bis 31.3.2022 bleibt die 3-G-Regel am Arbeitsplatz weiterhin bestehen (gem. Erlass des Magistrats der Stadt Wien).
(7.3.2022)
Änderung zum letzten Elternbrief betreffend Neu-Regelung von K1-Kontaktpersonen bei Kindern:
Kinder gelten dann NICHT als K1-Kontaktpersonen, wenn sie
. ab dem 1. Juli 2009 geboren sind und
. wenn zumindest 14 Tage vor dem Kontakt mit der betroffenen Person mindestens 2 immunologische Ereignisse (zB. 2 Impfungen bzw. Genesung + Impfung im Abstand von 21 Tagen) stattgefunden haben.
Anhang "K1-Elternbrief-Bildungseinrichtung"
(1.3.2022)
Ab 7.3.2022 besteht im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres wieder Besuchspflicht in den elementaren Bildungseinrichtungen.
(24.2.2022)
aktualisierte SOPs (Standard Operation Procedure) für Bildungseinrichtungen sowie die aktuelle Elterninformation.
--> Die Elterninformation wird, wie gehabt, beim ersten positiven Fall ausgeteilt, um die Familien auf besondere Beobachtung und das Testen hinzuweisen.
Anhang "SOP Bildungseinrichtung" (Stand 16.2.2022)
Anhang "Elterninformation Schule und Hort" (Stand 16.2.2022)
(21.2.2022)
>> Novellierung der Covid-19-Maßnahmenverordnung 2022
Das wichtigste daraus: schulpflichtige Kinder, die eine Hort- oder Familiengruppe besuchen, während des Aufenthaltes in dieser elementarpädagogischen Einrichtung KEINEN Mund-Nasen-Schutz mehr tragen müssen.
(14.2.2022)
Elterninformation: Verhaltensempfehlungen für den privaten Bereich.
Bitte teilen Sie diese Elterninformationen dann aus, wenn der erste Covid-19-Fall bei einem Kind in der Gruppe auftritt und noch keine K1-Klassifizierung erfolgt.
Anhang "Elterninformation elementarpädagog. Einrichtung"
Anhang "Elterinformation Hort_VS"
Anhang "K1 Elternbrief - Stand 9.2.2022" - (aktualisierte Version)
(11.2.2022)
aktuelle Covid-19-Vorgaben des BMASK in elementaren Bildungseinrichtungen und Horten (Stand 8.2.2022), im besonderen Änderungen betreffend:
. Gruppen-Teilschließungen,
. Definition K1-Personen
. Besuch d. Bildungseinrichtungen nach (Teil-)Schließung
. Entlassung aus der Absonderung
. Meldeverpflichtung
. Hausaltskontakte
Links zu wichtigen Corona-Themen:
(9.2.2022)
"Alles gurgelt"-Angebot wird erweitert - jetzt auch für Kleinkinder (1 - 4 Jahren) einfach zu verwenden mit Hilfe eines wiederverwendbaren Trichters
Anhang "Begleitschreiben Trichter Alles gurgelt"
Anhang "Elternbrief Trichter Alles gurgelt"
(31.1.2022)
Aktualisierte SOPs betr. Kontaktnachverfolgung: Gruppenschließung ab sofort erst, wenn
- 2 oder mehrere Kinder oder
- 1 Betreuungsperson
positiv auf Covid-19 getestet wurden.
Anlage 1: aktualisierte SOPs
Anlage 2: Elterninformation (Fall: bei einem positiven Covid-19-Fall eines erkrankten Kindes -> Info)
Anlage 3: Elternbrief K1 (Fall: 2 oder mehrere Kinder in einer Gruppe an Covid-19 erkrankt oder 1 Betreuungsperson -> Gruppensperre!)
(18.11.2022)
. Vorgehensweise bei positiven Fall im Haushalt von Betreuungspersonen
. Testung von Kleinkindern
(13.1.2022)
aktualisierte Vorgangsweise beim Auftreten von Infektionsfällen (ab 10.1.2022)
Anlage 1 - Elternschreiben - Vorgangsweise bei positivem Covid-19-Omikron-Fällen- Kindergruppe, Kindergarten
Anlage 2 - Elternschreiben - Vorgangsweise bei positivem Covid-19-Omikron-Fälle - Schule
Anlage 3 - Elterninformation über positiven Corona-Fall in einer Hortgruppe (Schulklasse) mit Empfehlung von entsprechenden Verhaltensweisen.
Anlage 4 - Elternbrief K1 - ab dem 1. positiven Covid-19-Fall in elementaren Bildungseinrichtungen (Kindergruppen, Kindergarten). In Hortgruppen erfolgt die Ausgabe des Elternbriefes K1 erst am dem 2. positiven Covid-19-Fall innerhalb von 3 Tagen.
Anlage 5 - aktuelle SOP (Standard Operating Procedere) für Bildungseinrichtungen betr. Covid-19
(10.1.2022)
Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr: Aussetzung der Besuchspflicht verlängert bis 26.2.2022
(5.1.2022)
Appell an die Eltern, als Familie gemeinsam mit dem Kind/den Kindern weiterhin regelmäßig mit "Alles gurgelt" zu testen;
DRINGEND empfohlen vor dem ersten Besuchstag in der Kindergruppe / im Kindergarten !
>> Information zu "Alles gurgelt" mit jungen Kindern
>> Antworten zu Fragen rund um das Coroa-Virus
(16.12.2021)
. Aussetzung der Besuchspflicht für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr: verlängert bis inkl. 7.1.2022
. Impfmythen-Folder zum Downloaden:
Anhang "Impfmythen Poster"
Anhang "Impfmythen-Pocket-Folder "
(10.12.2021)
. Omikron-Virusvariante: bundesweite Vorgabe für das Kontaktpersonenmanagement und die weitere Vorgangsweise
. Anpassung der Glütigkeit von Impfungen für die Herabstufung
Anhang "K1 Elternbrief Omikron"
Anhang "Einladung zu Online-Workshop für Eltern"
(7.12.2021)
aktuelle SOPs (Standard Operation Procudure / Standardvorgehensweise) des Wiener Gesundheitsdienstes (MA15)
Anhang "Übersicht SOP"
Anhang "SOP Bildungseinrichtung 2021-11-28"
Anhang "K1 Elternbrief Bildungseinrichtungen"
Anhang "K2 Elternbrief Bildungseinrichtungen"
(29.11.2021)
neue COVID-19-Notmaßnahmenbegleitverordnung 2021 LGBI.Nr.60/2021 ab 25.11.2021:
in elementaren Bildungseinrichtungen gilt ab sofort:
für Personal:
- mit 3G-Nachweis:
- 3x wöchentlich negativer PCR-Test *)
- Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthalts
(Ausnahme: für die Tätigkeit in Gruppen, in denen keine schulpflichtigen Kinder betreut werden.
In Hort- und Familiengruppen ist daher eine FFP2 Maske zu tragen, wenn Schulkinder anwesend
sind.)
- mit 2G-Nachweis:
- 1x wöchentlich negativer PCR-Test *)
für Eltern:
- beim Betreten: 3G-Nachweis
- während des gesamten Aufenthalts: Tragen einer FFP2-Maske
für Schulkinder:
- 3G Nachweis (vollständig geführter Ninja-Pass ist gültig)
- während des gesamten Aufenthalts: Tragen einer FFP2-Maske
*) Achtung: Gültigkeitsdauer der PCR-Tests nunmehr auch für den elementaren Bildungsbereich in Wien nur mehr 48 Stunden !
>> der aktuelle Verordnungstext
(25.11.2021)
ab 22.11.2021: 10- bzw.20-tägigen Lockdowns für das gesamte Bundesgebiet. Elementaren Bildungseinrichtungen bleiben geöffnet.
Für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr gilt ab 22.11.2021 das Fernbleiben als gerechtfertigt.
(19.11.2021)
Q&A-Livestream der Stadt Wien für alle interessierten Eltern, MitarbeiterInnen
Dienstag, 23. November - 20.30 Uhr
Stadt Wien: https://www.facebook.com/wien.at
Peter Hacker: https://www.facebook.com/peterhackerwien
Eure Fragen zur aktuellen Covid-Situation und der Schutzimpfung mit Fokus "Kindergärten"
Schaltet Euch dazu und diskutiert mit !
(18.11.2021)
. neue gesetzliche Regelung aufgrund der besorgniserregenden epidemiologischen Lage
. neue Bestimmungen zur Herabstufung auf K2
. Corona-Informationsveranstaltung des Roten Kreuzes für Eltern und pädagogisches Personal: nähere Infos
(18.11.2021)
Dringende Empfehlungen der Gesundheitsbehörde aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage (Tragen der FFP2-Maske, regelmäßige PCR-Tests, Impfen)
>> Infos zur Auffrischungsimpfung
(12.11.2021)
. Änderung bei der Einstufung von Kontaktpersonen und der Absonderung
. Corona-Impfung - 3. Stich - MitarbeiterInnen von Bildungseinrichtungen priorisiert !
(22.10.2021)
Achtung !! - Gurgelttests für MitareiterInnen (Abholung durch Veloce) nicht mit "alles gurgelt"-Tests (Abgabe bei der Rewe-Gruppe) für Kinder verwechseln !
(19.10.2021)
einmalig werden Gurgel-Test-Kits für Kinder (ab ca. 4 Jahren) im Logistic-Center bereitgestellt - diese können für Mitgliedsgruppen über uns bezogen werden - bitte einfach Bedarf melden !
Anhang "Info-Brief der Stadträte an die Eltern"
Anhang "Anleitung für Durchführung des Gurgeltests mit jungen Kindern und vorbereitende Übungen"
(12.10.2021)
- neue Einstufen K1- und K2-Personen und neune Quarantäneregelungen
- behördliche Vorgangsweise bei SARS CoV2 Kontaktpersonen
wesentlichste Änderungen sind:
- Freitesten mit PCR-Test für alle K1-Personen ab Tag 5 nach Letztkontakt (reguläre Absonderungszeit: 10 Tage)
- K2-Einstufung für alle Kinder und Betreuungspersonen, wenn der bestätigteFall ein bis zum Ebde der 4. Schulstufe ist
- Ist der Indexfall eine Betreuungsperson, wird diese Herabstufung zu K2 nicht vorgenommen (die Kontaktsituation ist lt. Definition zu erheben).
ACHTUNG: für Idexpersonen bleibt die Quarantänedauer mit 14 Tagen bestehen (Möglichkeit der Freitestung ab Tag 10)
Anhang "SOPs - Stand 27.9.2021"
Anhang "K1 Elternbrief - Covid-Erkrankungsfall in Bildungseinrichtungen - 27.9.2021"
Anhang "K2 Elternbrief - Covid-Erkrankungsfall in Bildungseinrichtungen - 27.9.2021"
Herbstferien: Empfehlung für Hortgruppen bleibt aufrecht:
. Hortbesuch für Kinder nur mit negativem PCR-Test oder mit Genesungsbescheid bzw. medizinischem Nachweis der Erkrankung (nicht älter als 180 Tage)
(28.9.2021)
. aktualisierte SOPs (die kürzlich erfolgten Änderungen sind in den SOPs gelb hinterlegt)
. aktualisierte Elternbriefe der Gesundheitsbehörde:
Anhang "K1 Elternbrief - Covid-Erkrankungsfall in Bildungseinrichrungen - 18.9.2921"
Anhang "K2 Elternbrief - Covid-Erkrankungsfall in Bildungseinrichtungen - 17.9.2021"
. ergänzend: Anhang "K1 Elternbrief - Erwachsenen Covid-Erkrankungsfall in Bildungseinrichtungen - 20.9.2021"
(23.9.2021)
- neue Einstufung K1- und K2-Personen
- neue Quarantäneregelungen
- neue Vorgaben zu Maskenpflicht
Anhang "aktuelle Vorgaben der Kontaktpersonennachverfolgung f. element.Bildungseinrichtungen"
Anhang "aktuelle Vorgaben der Kontaktpersonennachverfolgung f Schule und Hort"
Anhang "Elternbrief - Kind K1-Person"
Anhang "Elternbrief - Kind K2-Person"
(16.9.2021)
Novellierung der Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung (in Kraft mit 16.9.2021): es gibt keine gesonderten Bestimmungen mehr für elementare Bildungseinrichtungen; es gelten somit die Bestimmungen der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung des Bundes ,
mit einer Ausnahme:
MitarbeiterInnen, die weder geimpft oder genesen sind, noch einen Absonderungsbescheid vorweisen können, dürfen die Einrichtung ohne gültigen Test - davon mindestens 1xpro Woche ein PCR-Test - nicht mehr betreten. Das alternative Tragen von FFP2 Masken ist nicht mehr gestattet.
(16.9.2021)
aktuell gültiger Ninja-Pass: verpflichtende Voraussetzung für alle SchülerInnen für den Besuch einer Hort- oder Familiengruppe (alternativ muss während der gesamten Aufenthaltsdauer eine Maske getragen werden).
(3.9.2021)
. aktualisierte SOPs für Bildungseinrichtungen (Stand 20.8.2021)
. Rückstufung von Geimpften auf K2 nach nur mehr 14 Tagen nach Zweit-Impfung bzw. 28 Tage nach einteiliger Impfung
(3.9.2021)
Was gilt ab 1.September 2021 ?
>> 2. Covid-19-Öffnungsverordnung 2021
>> Wiener Covid-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021
>> Hygienebestimmungen und Scherheitsvorkehrungen für elementare Bildungseinrichtungen
(31.8.2021)
. Änderung bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen und Kontaktpersonennachverfolgung:
Behördliche Vorgangsweise
. Corona-Schutzimpfung Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen
(14.7.2021)
. Erläuterungen zur Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021, LGBI Nr. 33/2021:
Was gilt ab 1.7.2021 in elementaren Wiener Bildungseinrichtungen?
(1.7.2021)